Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit , nachfolgend Berater genannt. Dazu zählen insbesondere folgende Dienstleistungen:
- Beratung & Consulting
- Coaching
- Moderation
- Konzeption
- Schulungen & Workshops
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte Beratungstätigkeit. Mit Angebotsannahme gelten die vorliegenden AGBs.
- Bei offenen Trainingsangeboten sind Kosten und Leistungen auf der Website des Beraters dargestellt. Ein gesondertes Angebot wird nicht versendet.
- Der Berater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
- Vom Auftraggeber und von Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
- Die Leistung des Beraters gilt als erbracht, wenn die im Angebot vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Unerheblich ist hierbei, ob und wann mögliche Empfehlungen des Beraters seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
- Soll der Berater zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien als Bestandteil des Angebots vereinbart werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und dem Berater sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist der Berater zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche des Beraters auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
- Alle Forderungen werden 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, Nr. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, das heißt ohne Mahnung, in Verzug. Sofern relevant ist die gesetzliche Umsatzsteuer allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
- Bei einem Angebotsumfang unter 10.000€ erfolgt die Rechnungsstellung nach Leistungserbringung. Bei einem Angebotsumfang über 10.000 können 50% bei Angebotsannahme und 50% nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden.
- Reisezeit, Reisekosten und Unterbringung werden nach Aufwand abgerechnet.
- Bei offenen Trainingsangeboten erhalten die Teilnehmer die Rechnung unmittelbar nach Anmeldung und Registrierungsbestätigung, vorzugsweise per E-Mail.
- Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Beraters auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Ausfall und Verhinderung
Der Auftraggeber kann Termine jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen, Workshops, Moderation, Coaching) schriftlich oder per E-mail verschieben oder absagen Bei Verschiebung bis zu einer Woche vor dem Termin fallen keine Stornogebühren an, allerdings sind vom Auftraggeber ggf. angefallene Nebenkosten in voller Höhe zu erstatten. Bei Absage fallen Stornogebühren von bis zu 100 % des vereinbarten Betrages zuzüglich Nebenkosten an. Die Höhe der Stornogebühren richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:
- bis vier Wochen vor dem Termin keine Stornogebühr
- bis zwei Wochen vor dem Termin 50 % des vereinbarten Betrages zuzüglich Nebenkosten
- bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Betrages zuzüglich Nebenkosten
- bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin 100 % des vereinbarten Betrages zuzüglich Nebenkosten
Sind Teilnehmer offener Trainingsangebote kurzfristig verhindert:
- Es fallen keine Stornogebühren an, wenn mindestens eine Woche vor Trainingsbeginn Ersatzteilnehmer benannt werden.
- Können keine Ersatzteilnehmer benannt werden, kann bis zu eine Woche vor Trainingsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ exklusive Umsatzsteuer auf einen alternativen Termin umgebucht werden.
- Wird nicht bis eine Woche vor Trainingsbeginn umgebucht oder ein Ersatzteilnehmer benannt, werden die Teilnehmerkosten in voller Höhe fällig.
Der Berater behält sich das Recht vor, andere Trainer einzusetzen oder die Schulung bis zu 3 Tage vor Schulungsbeginn abzusagen. Bei Absage werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits eingegangene Zahlungen erstattet. Sofern der Berater Alternativtermine anbietet, mit denen die Teilnehmer einverstanden sind, werden die Zahlungen nicht erstattet.
§ 7 Aufbewahrung von Unterlagen
- Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurück zu geben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
- Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
§ 8 Schweigepflicht, Datenschutz
- Der Berater verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. Der Berater verpflichtet alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
- Der Berater ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Das bezieht sich unter anderem auf die nachfolgenden Dienstleistungen:
- Durch die Teilnahme am Tripod Beta Bronze Practitioner Knowledge Assessment oder Tripod Beta Silver Workshop erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Berater Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Unternehmen) im Auftrag der Stichting Tripod Foundation dem Energy Institute (EI) , 61 New Cavendish Street, London W1G 7AR, UK, zur Verfügung stellt. Das Energy Institute (EI) verwaltet die Plattform für den Bronze Wissenstest, stellt Zertifikate aus, dokumentiert die Qualifikation und schreibt sie ggf. fort.
- Nehmen Sie an einer BowTieXP oder IncidentXP Schulung teil oder wird Ihnen eine Testlizenz der Software zur Verfügung gestellt, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Berater Ihre personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Unternehmen) an sein Partnerunternehmen Wolters Kluwer Zuidpoolsingel 2, 2408 ZE Alphen aan den Rijn, Niederlande, zur Aufnahme in die Kundendatenbank weitergibt.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
- Sämtliche seitens des Beraters angefertigten Berichte, Konzepte, Unterlagen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum des Beraters und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Beraters an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
- Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung des Beraters, die dieser auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Berater Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 10 Sonstiges
- Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Nettetal.
- Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
- Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.