Arbeitsmedizinische Prävention
Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Im Unterschied zu anderen medizinischen Fachgebieten ist sie auf die Prävention und nicht auf eine kurative Therapie ausgerichtet.
Ziele der Arbeitsmedizin
Die Ziele der Arbeitsmedizin bestehen in Erhalt, Förderung und Mitwirkung bei der Wiederherstellung von physischer und psychischer Gesundheit sowie der Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen.
Die Ziele werden umgesetzt durch
- das Bereitstellen wissenschaftlicher Grundlagen für die menschengerechte Gestaltung von Arbeit,
- das Aufdecken von Ursachen und die Ableitung präventiver Maßnahmen bei arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen, arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,
- das Mitwirken bei Förderung, Erhalt und Wiederherstellung der individuellen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.
Arbeitsmedizinische Prävention
Die vorgenannten Maßnahmen zur Umsetzung der arbeitsmedizinischen Ziele lassen sich unterschiedlichen Präventionsbereichen zuordnen. Einen Überblick über diese Bereiche gibt folgende Abbildung:
Primärprävention
Zur Schadensverhütung stehen Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention im Vordergrund, d.h. Maßnahmen zur individuellen Verhaltensänderung und zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen auf der Basis wissenschaftlicher Grundlagen.
Sekundärprävention
Einen wesentlichen Bestandteil der Sekundärprävention bildet die arbeitsmedizinische Vorsorge mit Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge. Diese dient der Schadensbegrenzung, d.h. dem Erkennen von Risikofaktoren und der Früherkennung von Erkrankungen.
Von den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung abzugrenzen ist die arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung: Hier wird geprüft, ob Beschäftigte die gesundheitlichen Anforderungen für eine Tätigkeit erfüllen oder Bedenken gegen die Ausübung bestehen.
Tertiärprävention
Die Schadensrevision dient der beruflichen Rehabilitation bzw. beruflichen Wiedereingliederung. Sie ist daher eng mit dem nach §167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch verpflichtenden Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verknüpft, dessen Zielsetzung es ist, Eingliederungsmöglichkeiten zu prüfen und Fehlzeiten zu reduzieren.
Grundlage aller Präventionsmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung.
Gut zu wissen
Das Ziel der Quartären Prävention ist es, unnötige und unnütze Medizin zu verhindern. Es werden Alternativen angeboten, wenn zwar ein Patientenleiden vorliegt, jedoch keine behandlungsbedürftige Krankheit diagnostiziert werden kann.
Originalfoto von Owen Beard auf Unsplash.
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