Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz sie explizit: die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Unternehmen und Organisationen müssen auch die Gefährdungen systematisch ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.

Ziele der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Steuerungselement im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sorgt für Transparenz bezogen auf die mit Arbeitsplätzen oder Arbeitsmitteln verbundenen Risiken. Diese sind die Basis für zielgerichtete Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Unfällen oder Krankheiten und für die menschengerechte Gestaltung von Arbeit.

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung geht es um die Beurteilung der Arbeit in Bezug auf die psychosoziale Risiken. Hier werden Präventionsmaßnahmen abgeleitet, um psychische Beanspruchungen und Erkrankungen zu verhindern.

Gefährdungsfaktor psychische Belastung

Um das aus der Arbeit resultierende Risiko einer psychischen Belastung ermitteln zu können, ist es sinnvoll, eine entsprechende Gruppe von Gefährdungen in den vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen zu ergänzen. Relevante Gefährdungen kommen aus

  • der Arbeitsaufgabe,
  • der Arbeitsorganisation,
  • den sozialen Beziehungen,
  • der Arbeitsumgebung und
  • den neuen Arbeitsformen.

 

Herausforderungen in der praktischen Umsetzung

Messbarkeit und Schutzvorgaben

Bei der Gefährdungsbeurteilung kommt es nicht nur darauf an, die Gefährdung als solche zu erkennen, sondern auch darauf, zu beurteilen, wann Handlungsbedarf besteht. Diese Beurteilung ist z.B. bei Lärm als Gefährdung aus der Arbeitsumgebung einfach, da dieser messbar ist und es hier Grenzwerte mit Schutzvorgaben gibt, auf die zurückgegriffen werden kann.

Bei anderen psychosozialen Risiken, wie z.B. destruktiver Führung, gibt es weder allgemeinverbindliche Messstandards noch Schutzvorgaben.

Verstreute Informationen

Gerade, aber nicht nur, in größeren Organisationen liegen die zur Beurteilung der psychischen Belastung notwendigen Informationen an mehreren Stellen im Unternehmen: beim Betriebsarzt, der Interessenvertretung, der Sozialberatung, der Sicherheitsfachkraft, den Führungskräften etc., wodurch eine Beurteilung der psychosozialen Risiken zusätzlich erschwert wird.

Erfolgversprechend: Strukturierte Zusammenarbeit

Um die Herausforderungen einer qualifizierten Beurteilung zu meistern, ist eine enge Kooperation aller Beteiligten gefragt.

Besteht in Organisationen ein betrieblichen Gesundheitsmanagement, so liegen die Strukturen zur Zusammenarbeit, z.B. in Form von interdisziplinären Teams, oft bereits vor. Andernfalls müssen solche Strukturen geschaffen werden, in denen die relevanten Funktionen im Unternehmen

  • sich regelmäßig über Gefährdungen informieren und austauschen,
  • Methoden zu Erhebung und Bewertung der psychischen Belastungen abstimmen und
  • sich zu notwendigen Schutzmaßnahmen verständigen und
  • bei der Wirksamkeitsprüfung unterstützen.

 

Dabei sollte die Einbindung der Betroffenen, z.B. in Form von Befragungen oder Workshops, Berücksichtigung finden.

 

Gut zu wissen

Eine umfangreiche und trotzdem übersichtliche Informationssammlung zum Thema findet ihr auf dem Portal der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).

Einen Beitrag zu Stress und psychischer Belastung findet ihr hier.

Danke! Für das Originalfoto an Tangerine Newt auf Unsplash.

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